Steuererklärung

Fristen

Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai. Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichungsfrist jeweils auf dem Begleitschreiben vermerkt.

Fristverlängerung

Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online über das Internet zu erfassen.

Sie können die Fristverlängerung auch schriftlich an die zuständige Region der Steuerverwaltung schicken.

  • Fristverlängerungen, die innerhalb der Frist eingereicht werden, sind bis 15. Juli gebührenfrei. Fristverlängerungen bis 15. September kosten 20 Franken. Fristverlängerungen werden maximal bis zum 15. November gewährt und kosten 40 Franken.
  • Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
  • Wenn innerhalb der Einreichungsfrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 60).
  • Bei Todesfällen wird die Frist von 30 Tagen zur Einreichung der Steuererklärung auf Wunsch verlängert.
  • Eine Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte sowie für unterjährige Fälle von natürlichen Personen ist kostenlos.

Einreichungsort Steuererklärungen

Steuerbüro Ochlenberg
Stauffenbach 14g
3367 Ochlenberg

Tel. 062 961 71 54
Fax 062 961 71 77

Kontakt

Einreichungsort Fristverlängerungen

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
3400 Burgdorf

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