FristenFür die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai. Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichungsfrist jeweils auf dem Begleitschreiben vermerkt. FristverlängerungAls steuerpflichtige Person des Kantons Bern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online über das Internet zu erfassen. Sie können die Fristverlängerung auch schriftlich an die zuständige Region der Steuerverwaltung schicken.
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Einreichungsort SteuererklärungenSteuerbüro Ochlenberg Tel. 062 961 71 54 Einreichungsort FristverlängerungenSteuerverwaltung des Kantons Bern |