Aktuelles

Ab 2012 brauchen Velos keine Velovignette mehr. Damit fällt auch der Versicherungsschutz weg. Bisher haben Velofahrende mit dem Kauf der Velovignette eine Haftpflichtversicherung erworben. Diese deckte bei Unfällen mit dem versicherten Fahrrad die Kostenfolgen gegenüber Dritten. Neu muss nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt.

Was muss unternommen werden?
Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten werden künftig in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Folgende Fragen sollten abgeklärt werden:

  • Haben Sie eine gültige Haftpflichtversicherung?
  • Deckt Ihre Versicherung entsprechende Schadenfälle?

Achtung: E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h und Motorfahrräder benötigen weiterhin eine Vignette.

Weitere Informatinen erhalten Sie unter www.velovignette-ade.ch.





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