Aktuelles

Trotz der Niederschläge ist die Wald- und Flurbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor gross bis sehr gross. Speziell im Verwaltungskreis Oberaargau wird die Waldbrandgefahr durch die Volkswirtschaftsdirektion als sehr gross eingestuft.

Deshalb hat das Regierungsstatthalteramt Folgendes verfügt:

  1. Generell dürfen im Verwaltungskreis Oberaargau keine Grill- oder sonstigen Feuer im Wald und Freien entfacht werden (auch nicht in fest eingerichteten Feuerstellen).
    Ausnahme: Grillieren mit Gas- und Elektrogrill im Siedlungsgebiet ist erlaubt.
  2. Das Steigenlassen und Abbrennen von Feuerwerk, Raketen, Knallkörpern sowie Himmelslaternen und dergleichen ist generell untersagt.
    Ausnahme: Organisierte öffentliche Feuerwerke auf Seen mit Ausnahmebewilligung durch das Regierungsstatthalteramt.
  3. Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.
  4. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
  5. Zuwiderhandlungen werden gemäss Art. 46 Abs. 1 Bst. d i. V. mit Art. 52 Abs. 2 Bst. o KWaG mit Busse bestraft.
  6. Wegen der akuten Waldbrandgefahr wird allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Verfügung

Wir bitten Sie, sich an das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien zu halten.

Für Ihr Verständnis danken wir.





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