Öffentliche Auflage von Baugesuchen
Mit der Änderung des Baubewilligungsdekrets per 1. März 2022 ist die Einsichtnahme in die Unterlagen eines Bauvorhabens sowohl vor Ort in der Gemeindeverwaltung als auch elektronisch vorgeschrieben. Während der 30-tägigen öffentlichen Auflage können die Unterlagen in eBau eingesehen werden.
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