Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Verbrauchssteuer des Bundes. Sie soll den Inlandverbrauch belasten. Konsumierende sollen über diese Steuer ihren Beitrag an die finanziellen Mittel leisten, die der Bund für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Dieser Beitrag wird bemessen nach dem Umfang des Konsums, das heisst des Aufwands jeder und jedes Einzelnen für Leistungen der verschiedensten Art (nicht nur für Gegenstände, sondern auch für Dienstleistungen). Es finden 3 verschiedene Sätze Anwendung: ein Normalsatz, ein reduzierter Satz und ein Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Die Konsumierenden bezahlen die MWST nicht direkt. Der Steuerbezug erfolgt bei Produzierenden, Fabrikantinnen und Fabrikanten, Händlerinnen und Händlern, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie Dienstleistenden. Diesen steuerpflichtigen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern ist es gestattet, die MWST auf die Konsumierenden zu überwälzen. Die MWST ist demnach eine indirekte Steuer.

 

Was müssen Steuerpflichtige versteuern?

Grundsätzlich müssen sie alle Umsätze versteuern. Darunter fallen:

  • die im Inland gegen Entgelt erbrachten Lieferungen von Gegenständen, sofern sie nicht ausdrücklich von der MWST ausgenommen sind
  • die im Inland gegen Entgelt erbrachten Dienstleistungen, mit Ausnahme jener, die ausdrücklich von der MWST ausgenommen sind
  • der Eigenverbrauch im Inland
  • der Bezug von Dienstleistungen gegen Entgelt von Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • die von der MWST ausgenommenen Umsätze, sofern die Option für deren Versteuerung möglich ist und von der eidgenössischen Steuerverwaltung bewilligt wurden

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

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Hauptabteilung Mehrwertsteuer
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