Aktuelles

Änderungen bei der Regelung von Feuerbrand ab 2020

Ab 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. Darin wird der Feuerbrand anders geregelt. Grundsätzlich ist Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig, ausser im Kanton Wallis. Über die Jahre hat man gelernt, mit dem Feuerbrand umzugehen. Zudem wird stärker auf die Eigenverantwortung gesetzt.

Als Konsequenz der neuen gesetzlichen Bestimmungen müssen alle Schutzobjekte mit ihrem 500 Meter Radius neu definiert werden. Schützenswerte Objekte sollen zusammengeführt werden zu sogenannten "Gebieten mit geringer Prävalenz". Das sind Gebiete, in denen der Druck der Feuerbrandbakterien möglichst tief gehalten werden soll. In diesen Gebieten müssen alle, die Wirtspflanzen besitzen, ihre Wirtspflanzen selber kontrollieren. Dies gilt insbesondere für Besitzerinnen und Besitzer von Erwerbsobstanlagen, aber auch für Gemeinden und Privatpersonen, die in diesen Gebieten Feuerbrandwirtspflanzen im öffentlichen Grün, im Wald und/oder im Garten besitzen.

Nur noch für diese Gebiete mit geringer Prävalenz gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Bekämpfung bedeutet Rückschnitt oder Rückriss; Rodungen sind nicht mehr zwingend.

Die Gebiete mit geringer Prävalenz werden vom Kanton beantragt und vom Bund genehmigt. Anschliessend wird die Öffentlichkeit über die geplante Ausscheidung informiert (mit Kartenmaterial), und es wird auf die darin geltenden Pflichten für Besitzerinnen und Besitzer von Wirtspflanzen hingewiesen.

Pflanzengesundheitsverordnung

Die Regulierung des Feuerbrands ab 2020
In der Schweiz wird es ab dem 01. Januar 2020 vier verschiedene Zonen in Bezug auf den Feuerbrand geben:
-"Gebiete mit geringer Prävalenz": Lokal begrenzte Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht zum Schutz der Produktion von Kernobst und Pflanzgut
- Sicherheitszonen: Feuerbrand-freies Gebiet für die Produktion von Pflanzgut und Wirtspflanzen für Schutzgebiete ( ZP-Pflanzenpass)
- Schutzgebiet Wallis: Quarantänestatus (Tilgungspflicht)
- Restliche Schweiz: Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig





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