Aktuelles

Der Kanton Bern setzt sich für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch verbunden mit hohem Lebenskomfort ein. Die be nötigte Energie soll nach Möglichkeit aus einheimischen und erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden. Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien spielen somit eine wichtige Rolle. Diese werden vermehrt eingesetzt, wenn die Erstellung für die Bauherrschaften rasch, un - kompliziert und am Besten ohne formelles Baubewilligungsverfahren möglich ist.


Im Kanton Bern sind gemäss dem kantonalen Baubewilligungsdekret (BewD) Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energien, die auf Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäuden erstellt werden baubewilligungsfrei, wenn sie den kantonalen Richtlinien entsprechen und keine Schutzobjekte betroffen sind.


Die untenstehenden Richtlinien sind die im BewD erwähnten kantonalen Richtlinien. Sie legen verbindlich fest, welche Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von der  Baubewilligungspflicht befreit sind. Zukünftige Technologien werden auf Baubewilligungsfreiheit geprüft und gegebenenfalls in die Richtlinien aufgenommen.

Richtlinien - Bewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie

Bitte klären Sie vorgängig bei der Gemeindeverwaltung Ochlenberg (Tel. 062 961 71 54) ab, ob Ihre Liegenschaft im Bauinventar als Schutzobjekt aufgeführt ist.





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