Aktuelles

Lockerungen der COVID-19 Massnahmen per 19. April 2021
Öffnung der Schulanlagen – Information betreffend Schutzkonzept

Der Bundesrat hat am 14. April 2021 einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab dem 19. April 2021 sollen mit Einschränkungen sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen auch für Erwachsene in Innenräumen wieder möglich sein. Diese dürfen mit maximal 15 Personen stattfinden, wenn alle eine Maske tragen und 1,5 Meter Abstand eingehalten wird. Weiterhin verboten sind Kontaktsportarten (z.B. Kampfsport, Fussball etc.).

 Der Gemeinderat Ochlenberg hat deshalb an seiner letzten Sitzung beschlossen, die Schulgebäude Oschwand und Neuhaus für sämtliche Vereine, Gruppen und privaten Veranstaltungen im Rahmen der Lockerungen des Bundesrates wieder zu öffnen.

Vor der ersten Benützung muss jedoch ein Schutzkonzept bei der Gemeindeverwaltung Ochlenberg eingereicht werden und vorgängig eine Meldung an den entsprechenden Hauswart erfolgen.

 Weiter weisst der Gemeinderat alle darauf hin, dass die Distanz- und Hygienemassnahmen eingehalten werden sowie das Contact Tracing (Präsenzlisten führen) aufgenommen werden muss.

 

 





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