Arbeitslosigkeit

Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung im Kanton Bern direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitgebracht werden müssen nur ein Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen. Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.

Bei Fragen betreffend Beratung und Vermittlung wenden Sie sich bitte ans RAV Langenthal. Bei Fragen betreffend Arbeitslosenentschädigung, die Höhe Ihres Taggeldes, etc. wenden Sie sich bitte an die Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Info-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

 

Adresse RAV

 

RAV Langenthal
Bahnhofstrasse 16a
4900 Langenthal 

Tel. 031 636 13 00
www.be.ch/rav 

rav.langenthal@be.ch

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