Quellensteuern

Bei gewissen Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) wird anstelle des ordentlichen Veranlagungsverfahrens das Quellensteuerverfahren angewendet. Dies bedeutet, dass am Ort der Einkommensentstehung die Steuer abgerechnet und bezogen wird.

Wer unterliegt der Quellensteuer?

Der Quellensteuer unterstellt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, aber ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie die nachstehenden Personenkategorien ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz:

  • Künstler, Sportler und Referenten
  • Organe juristischer Personen
  • Hypothekargläubiger
  • Empfänger von Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis
  • Empfänger von Vorsorgeleistungen aus privatrechtlichem Arbeitsverhältnis
  • Transporteure im internationalen Verkehr
  • Grenzgänger, Arbeitnehmer für kurze Dauer, Wochenaufenthalter

 

 

Steuerverwaltung des Kantons Bern

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Quellensteuer
Brünnenstrasse 66
3018 Bern

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