Bei gewissen Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) wird anstelle des ordentlichen Veranlagungsverfahrens das Quellensteuerverfahren angewendet. Dies bedeutet, dass am Ort der Einkommensentstehung die Steuer abgerechnet und bezogen wird.
Der Quellensteuer unterstellt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, aber ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie die nachstehenden Personenkategorien ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Quellensteuer
Brünnenstrasse 66
3018 Bern